Bestimmungen (gültig ab 01.08.2007)

  • Zur Beantragung eines Visums sind folgende Unterlagen erfoderlich:


1.
Der gültige Reisepass (immer mitschicken oder mitbringen)
2.
Zwei Antragsformulare mit je einem Passbild (bitte aufkleben).
Sie können das Antragsformular im PDF-Format runterladen und drucken.
3. Die Entrichtung der Gebühren darf nur per Banküberweisung oder durch direkte Bareinzahlung auf unser Konto erfolgen:


Inhaber: Syrische Botschaft

Bank:     Commerzbank Berlin

Kto.Nr.: 266 000 900

BLZ:      100 400 00

Zur Beschleunigung des Verfahrens empfehlen wir Bareinzahlung auf unser Konto.
4. die Kopie des Einzahlungs- bzw. Überweisungsbelegs.
5. eine Kopie vom Reisepass (erste Seite + Aufenthaltsgenehmigungsseite + Gültigkeitsseite).

schicken Sie die obengenannten Dokumente an folgender Adresse:

 

Visa-abteilung

Botschaft der Syrischen Arabischen Republik

Rauchstr. 25

10787 Berlin

  • Folgende Visa werden erteilt:
     
  • 26,00 € einmalige Einreise (3 Monate gültig)
  • 45,00 € mehrmalige Einreise (ca. 6 Monate gültig)


Eine Rückerstattung dieser Gebühr erfolgt auf keinem Fall - auch nicht, wenn die Erteilung des Visums abgelehnt oder das Visum anders als beantragt erteilt wird.

  • Die Gültigkeit des Visums beginnt mit dem Datum der Ausstellung.
  • Bitte den Antrag mindestens 03 Wochen vor Reisebeginn der Botschaft per Post übermitteln.

 

  • Visa werden erteilt an:
  • Bürger der Bundesrepublik Deutschland die im Besitz eines mindestens für sechs Monate gültigen Passes.
  •  Bürger anderer Staaten, die im Besitz einer mindestens für sechs Monate gültigen Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland sind  (für sie gelten andere Bestimmungen und Gebühren. Bitte vorher danach fragen).
  • Kinder unter 15 Jahren brauchen die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vormundes.
  • Bemerkungen:
    1. Für die
    Rückantwort ist ein frankierter Briefumschlag beizufügen (Marke aufkleben)
    2. Für die Einreise mit PKWs sind eine Internationale Zulassung, ein Internationaler Führerschein und ein "Carnet de Passage" erforderlich.
    3. Fahrer mit Leiwagen benötigen eine Vollmacht des Fahrzeughalters.
    4. Diesel PKWs dürfen in Syrien eine Woche bleiben (kann um eine Woche verlängert werden).

    P.S: (Dieses Visum verliert seine Gültigkeit bei Vorhandensein eines israelischen Vermerks sowie Vermerke der Grenzübergangsstellen Taba, Wadi-Araba, Jordantal (Wadi Al ordon) Rafah und Sharam Al-Sheikh.
     

    E-Mail visa@syrianembassy.de

    Telefon: 030-50177-411 oder 030-50177-427 nur Werktags zwischen 9:00 und 12:00 Uhr

    Einreisebestimmungen für Journalisten

    bitte hier klicken

    (Beantragung eines Visums für Journalisten)

     

©Die Botschaft der Syrischen Arabischen Republik in Deutschland